Richtig wehren bei Telefon Abzocke

Verfasst von stucki März - 10 - 2010Kommentar hinzufügen

Mit scheinbar guten Nachrichten über hohe Gewinne, lukrative Geldanlagen und Reisen zu Superpreisen versuchen Betrüger an Ihr Geld zu kommen. Was nach dem Telefonat von den Verlockungen übrig bleibt ist ernüchternd: keine Gewinne, kein Auto, kein Geld. Verbraucher zahlen oft sogar noch drauf, bleiben auf Verträgen und hohen Telefonkosten sitzen.

Nervige Anrufe

Unerwünschtes Telefonklingeln und die Rufnummer wird nicht angezeigt, das ist ärgerlich. Sie nehmen ab, eine Stimme vom Band verspricht hohe Gewinne, zum Beispiel eine Luxus-Reise oder ein teures Auto. Es gibt nur eine einzige Hürde, heißt in der Ansage: Sie müssen eine spezielle Nummer anrufen. Doch Vorsicht: Das ist eine Falle.

Verraten Sie am Telefon keine persönlichen Daten, weder Ihr Geburtsdatum, noch Ihre Kontoverbindung. Betrügern stehen sonst Tür und Tor offen. Ist erst einmal ein Schaden entstanden, gelingt es nur schwer, das Geld wieder zurückzuholen. Am besten Sie drehen den Spieß um und stellen dem Anrufer selbst ein paar Fragen.

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF-WiSo – Abzocke am Telefon



Abzocke am Telefon
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Unseriöse Gewinnanrufe – 032223321806

Verfasst von stucki März - 5 - 20103 Kommentare

Heute morgen klingelte bei einer guten Freundin das Telefon, sie sah auf dem Display folgende Rufnummer: 032223321806

Als sie ranging wollte die Dame direkt Lose verkaufen für eine Lottierie und sie solle nochmal zum abgleich ihre Kontodaten durchgeben.

Natürlich hat sie ihre Kontodaten nicht rausgegeben, das ist nämlich glatter Betrug!

Vorsicht vor solchen Anrufen!

Friedrich von Haber / Carmen Götz

Verfasst von stucki März - 3 - 20101 COMMENT

Wie ihr sicherlich schon bemerkt habt ist es in letzter Zeit richtig ruhig geworden, kein Friedrich von Haber ruft an und auch keine Carmen Götz.

Endlich hat die Bundesnetzagentur durchgegriffen und alle Rufnummern der Mitchell Care Systems Ltd. abgeschaltet. Die nächste Zeit wird wohl Ruhe herrschen.

Allerdings wird es bestimmt nicht lange dauern bis es wieder los geht, wir werden euch natürlich sofort Informieren sollten neue Informationen auftauchen!

Es gehen wieder dubiose Gewinnanrufe umher, dieses mal handelt es sich um folgende Rufnummern: 090038429084 und 08972101060505

Die dreisten Abzocker versuchen es dieses mal mit Geldpaketen im Wert von 110€ bis 1000€ und einem Blumenstrauß! Allerdings landet ihr nur in einer Warteschleife wenn ihr die 0900er Rufnummer zurück ruft. Wer eine hohe Telefonrechnung vermeiden möchte, sollte auf keinen Fall bei dieser Rufnummer zurück rufen! Wenn man wirklich etwas gewonnen hätte wäre es ja noch in Ordnung, aber das ist pure Abzocke!

Die Rufnummer bitte der Bundesnetzagentur melden, das Formular findet ihr hier.

Bewegung im Prozess gegen SMS Chat Betreiber

Verfasst von stucki Februar - 23 - 20101 COMMENT

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei – Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten.




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