Archive for November, 2009
Vorsicht vor angeblichen Verbraucherschützern
Immer wieder kommt es vor, dass sich Betrüger einer besonders dreisten Masche bedienen, um Menschen Geld abzunehmen oder in den Besitz von vertraulichen Daten zu gelangen: Sie geben sich als Verbraucherschützer aus.
Erst vor kurzem erhielt die Verbraucherzentrale Berlin eine Beschwerde über eine Firma namens “Endlich Stopp mit Werbung”.
Das Unternehmen hatte am Telefon angeboten, alle gespeicherten Daten über ein Paar zu löschen. Nach Zahlung einer Gebühr von 79,90 würden keine lästigen und unerwünschten Anrufe mehr erfolgen, so das Versprechen des Vertreters.
Um Vertrauen warb der Mann, indem er behauptete, die Verbraucherzentrale hätte das Vorgehen “abgesegnet”. Angesichts dieser dreisten Methode weist die Verbraucherzentrale nochmals darauf hin, dass sie anbieterunabhängig berät. Niemals werden Projekte “abgesegnet” oder gar einzelne Firmen unterstützt, deren Dienstleistungen Kosten verursachen.
Häufig berufen sich Betrüger nicht auf die Verbraucherzentrale, sondern geben sich selbst als Verbraucherschützer aus. Wie kann man die falschen von den echten Verbraucherschützern unterscheiden?
Das ist ganz einfach.
Echte Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin rufen nie unaufgefordert an, sondern nur, wenn sie vorher Kontakt – zum Beispiel über ein Beratungsgespräch – hatten oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wird machen keine Hausbesuche nennen freundlich und bereitwillig ihren Namen und ihre Funktion. Fragen nie nach Bankverbindungen oder anderen Daten.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin
Dubiose Rechnung für Sex-SMS aus Polen
Verbraucherzentrale rät von unbegründeten Zahlungen ab
Mehrere Verbraucher berichteten den Verbraucherschützern in den zurückliegenden Tagen, sie seien per SMS aufgefordert worden, mit dem Wort “go” zu antworten. Als sie der Aufforderung ahnungslos gefolgt waren, hätten sie die Nachricht: “Willkommen auf der Sex flatrate” erhalten und anschließend von Mobile Gateway Poland eine Rechnung in Höhe von 79 Euro zugesandt bekommen.
“Wenn Verbraucher willentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben, sind solche Forderungen unbegründet und sollten nicht bezahlt werden”, rät Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) den Betroffenen. Sicherheitshalber sollten diese noch einmal schriftlich und nachweisbar bestreiten, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Zusätzlich empfiehlt er die Formulierung im gleichen Schreiben: “Hilfsweise widerrufe ich einen Vertrag nach den Vorschriften des Fernabsatzgeschäftes und fechte ihn wegen arglistiger Täuschung an”.
Den Hinweis von Mobile Gateway Poland, bei Nichtzahlung ein Mahnverfahren einzuleiten, hält der Verbraucherschützer für einen puren Einschüchte-rungsversuch. Wenn der Anbieter dies wider Erwarten realisiere, könnten Verbraucher dann jedoch immer noch Widerspruch einlegen. In diesem Fall müsste das Unternehmen einem deutschen Gericht die geltend gemachte Forderung plausibel und nachvollziehbar darlegen – und das dürfte in den geschilderten Fällen schwer fallen.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Bundesnetzagentur stoppt Telefon-Abzocke mit Schweinegrippe
Betrüger forderten die Verbraucher telefonisch dazu auf, eine teure 0900er-Hotline anzurufen. Dort sollten sie persönliche Informationen zum H1N1-Virus erhalten. Stattdessen lieferte die Bandansage aber nur allgemeine Aussagen zum Thema.
Die Bundesnetzagentur hat eine illegale Telefon-Hotline zum Thema Schweinegrippe gesperrt. “Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zahlreiche Verbraucher erhielten nach eigenen Angaben – auch nachts – einen Telefonanruf eines vermeintlichen “Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung”. Hierbei wurde die Berliner Rufnummer 030 / 20 17 99 48 übertragen. Eine Ansage täuschte vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die teure Rufnummer 0900 / 100 01 84 anzurufen.
Unter dieser Nummer waren per Ansage jedoch lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.
Bei den Anrufen handelte es sich laut Bundesnetzagentur um unerlaubte Telefonwerbung. Sie seien daher rechtswidrig. Zudem enthielten sie fehlerhafte Preisangaben.
“Durch die umgehende Abschaltung der Rufnummern sowie das schnell verhängte Verbot der Rechnungslegung und des Inkasso wird der Schaden bei den Verbrauchern auf ein Minimum begrenzt”, so Kurth. Verbindungen zu der 0900er-Rufnummer dürfen rückwirkend ab dem 13. August 2009 nicht mehr berechnet werden. Verbraucher, die danach diese Rufnummer angerufen haben, sollten dennoch ihre nächste Telefonrechnung genau prüfen.
Bei Fragen zur Schweinegrippe verweist die Bundesnetzagentur unter anderem auf die kostenlose Bürger-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 0800 / 440 05 50. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich zudem auf einer Webseite des Ministeriums.
Noch ein Fall von Abzocke
Immer mehr Leser beschweren sich über folgende Rufnummer:
090031014811
Bitte gebt keine Kontodaten oder sonstiges an.
Legt am besten gleich auf oder geht garnicht erst dran wenn ihr die Nummer seht.
Das Problem bei den neuen, langen 0900 Nummern ist, das die Addressdaten nicht zugeordnet werden können.
Sonst hätten wir gewusst wer dahinter steckt.
Also passt bitte auf!
Trickbetrüger am Telefon
Am Mittwoch, gegen 11.05 Uhr, wurde ein 81jähriger Mann von einem unbekannten angerufen, der ihm ohne sich vorzustellen mitteilte, dass es neue Steuernummern beim Finanzamt gibt. Ein Ehepaar habe einen Sparer-Freibetrag in Höhe von 40.000 Euro. Dann hinterfragte der Anrufer die Ersparnisse des älteren Mannes und erklärte ihm er solle sofort den überzähligen Betrag abheben und mit nach Hause nehmen.
Der Betrag könne einige Tage später wieder eingezahlt werden.
Er würde gegen 12.00 Uhr nochmals anrufen, um das Ergebnis in seinem Computer einzutragen. Eine Geldforderung wurde bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt. Der 81jährige suchte dann zusammen mit seiner Frau das Geldinstitut auf. Hier wurde durch eine umsichtige Mitarbeiterin die Auszahlung verhindert und die Polizei verständigt.
Dei Polizei rät in diesem Zusammenhang, Unbekannten keine Informationen zu familiären oder finanziellen Verhältnissen preiszugeben und nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache zu halten. Bei verdächtigen Kontaktaufnahmen solle man die Polizei unter der Notrufnummer 110 kontaktieren.
Vorsicht! Neue Abzock Anrufe
Es geht mal wieder eine Abzockmasche umher,
dieses mal werden BMW Cabrios und Bargeldgewinne bis zu 30.000 Euro versprochen.
Natürlich erhält niemand einen der oben genannten Gewinne.
Folgende Nummern sollt ihr Anrufen um den Gewinn zu erhalten:
09005739750 oder 09005739751 (Weitere Nummern sind mir bis jetzt nicht bekannt.)
Aufkeinenfall eine der Nummern zurückrufen da es sonst zu einem Wucherpreis von 1,99€ die Minute kommt.
Das Gespräch wird extrem in die länge gezogen.
Klingeltonabos kündigen – so gehts!
Ob nun beabsichtigtes oder versehentliches Klingeltonabo – wer eines hat und es wieder loswerden will, muss wissen, wie’s geht. Für den Fall haben wir ein paar Infos zusammengestellt.
Viele werden als erstes wohl versuchen, über die Internetseite des Anbieters entsprechende Informationen zu finden. Auf den Seiten von beispielsweise Jamba oder ZED muss man allerdings ein bisschen suchen, wenn man herausfinden will, wie die Kündigung funktioniert. Das Team von netzcheckers.de hat ein wenig nachgeforscht und musste feststellen, dass es einem nicht allzu leicht gemacht wird – na sowas… (dazu gibt es auch einen Film) Wir fanden die Idee gut und haben das auch noch mal probiert: Wenn man “kuendigung abo” in die Suchfelder der Anbieterseiten eingibt, bekommt man in der Tat keinen Treffer. Dabei scheint das doch eine sehr naheliegende Suchwort-Kombination – Infos zu dieser Frage zu finden, erfordert also doch ein wenig Herumgeklicke. Letztlich muss man in beiden Fällen die Hilfe-/FAQ-Seiten durchsuchen, dann klappt’s irgendwann.
Aber man findet auch von neutraler Seite Infos, wie man es machen sollte: in einer Folge von “netzcheckers.tv”, die ihr oben rechts auch sehen könnt, im Jugendmagazin “handysektor.de” oder eben hier. Entscheidend ist vor allem die Frage, welche Befehle man braucht, die man dann per SMS an die entsprechende, fünfstellige Premium-SMS-Nummer schicken muss. Der wohl wichtigste: “STOP” bzw. “STOP Dienstename”, denn der soll den Abonnementdienst umgehend beenden. Dabei ist mit “Dienstename” der spezielle Name des jeweiligen Abos gemeint, und der ist ja immer anders. “STOP ALLE” soll gleich alle eventuell bestehenden Abos kündigen.
Wer ganz sicher gehen will, sollte die Kündigung allerdings auch schriftlich an die Adresse des Anbieters schicken und eine Bestätigung verlangen. Die Adresse kann man über den eigenen Mobilfunkprovider erfahren oder über Listen, in denen der fünfstelligen SMS-Nummer Anbieter zugeordnet werden, mehr dazu hier. Alternativ kann auch eine Hotline angerufen werden, die allerdings in vielen Fällen 14 Cent pro Minute kostet. Die findet man dann mit etwas Geduld auf der Homepage des Klingeltonabieters…
Vorsicht – Per SMS in die Abo-Falle
In einer Fernsehzeitung hat Marko sie entdeckt. Rund 40 Handyspiele konnte er sich da kinderleicht per SMS bestellen – zum Sparpreis für 1 Euro das Stück. Nach der Bestellung hatte der 13-Jährige ein Abo an der Backe.
Die Seite ist verdammt bunt und vollgetextet. Das Auge liest erst einmal nur das, was groß geschrieben ist. “50%”, “Alles muss raus” oder “SMS-Sparpaket” steht da. Oben eine Liste mit lauter “Top Hits” oder “Realsounds” fürs Handy. Unten kann man Spiele ordern wie “Sniper Shot”, “Dirty Dynamite Girls” oder “Jungle Twister”. Pro Stück wird “nur” 1 Euro fällig.
Kinderleicht per SMS bestellen
HandyspielwerbungFlaggen verschiedener Länder sind auf der Seite abgebildet. Neben der Deutschlandflagge gibt es auch noch eine Schweizer Flagge, eine aus Österreich und eine aus Luxemburg – inklusive dazugehöriger Telefonnummer. Das Bestellen eines Handyspiels ist kinderleicht. Einfach eine SMS mit der Bestellnummer an die entsprechende Landes-Nummer simsen, auf die Bestätigungs-SMS warten und über einen darin mitgeschickten Link das Spiel downloaden – fertig.
Achtung Sternchen
Über der Deutschlandflagge und der Preisangabe von einem Euro steht groß “SMS-Sparpaket-Bestellung”. Das Sternchen hinter der Deutschland-Bestell-Telefonnummer kann man in diesem ganzen Bilder-Tumult glatt übersehen. Unten auf der Seite taucht das Sternchen wieder auf – zusammen mit einem ziemlich kleingedruckten Hinweis. Der Anbieter preist den günstigen Clubvorteil an und teilt mit, dass für Österreich, die Schweiz und Luxemburg bestimmte Abo-Kosten anfallen. Von Deutschland ist da aber nicht die Rede.
Sparpaket gleich Abo?
HandyspielwerbungKurzum – Marko hat das Spiel bestellt. Und hinter dem Begriff “SMS-Sparpaket” verbarg sich ein Abo. Der Anbieter buchte von da an fleißig ab – und zwar wöchentlich. Irgendwann war dann die Prepaid-Karte abtelefoniert. Markos Vater, auf dessen Namen Markos Handy läuft, hat das Abo telefonisch gekündigt. Und gleich mal den Kartenanbieter gewechselt. Wer weiß, ob der Spieleanbieter nicht in Sekundenschnelle das neue Guthaben einziehen würde, wenn die Karte neu geladen wird. Ach, ja: Das Spiel hat auf Markos Handy übrigens auch nicht funktioniert!
Die Verbraucherzentrale hat indes eine klare Haltung zu solchen Abofallen: “Teilt der Anbieter die Vertragsbedingungen nicht mit und stellt trotzdem Kosten in Rechnung, muss die Rechnung nicht gezahlt werden”, sagt Iwona Gromek, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. “Auch bei einer Bestellung per SMS muss eine Bestätigung des Anbieters kommen, in der die Vertragsbedingungen stehen.” Wer sich also vor bösen Überraschungen bei der nächsten Handyrechnung schützen will, sollte immer die Vertragsbedingungen studieren. Sind die aber nur unverständlich formuliert und nicht auf einen Blick zu finden, solltet ihr besser die Finger von der Bestellung lassen.
So schützen sie sich vor SMS Abzockern
Geben Sie Ihre Handynummer nur an, wenn es wirklich nötig ist
Bei vielen Bestellungen, aber sogar in Vertragsformularen mancher Bank, sollen Sie der Nutzung Ihrer Daten zustimmen. Streichen Sie diese Passagen oder geben Sie einfach keine Handynummer an. Tipp: Der Datenweitergabe können Sie schriftlich auch nachträglich widersprechen.
Sperren Sie teure Nummern
Lassen Sie 0137-, 0900- und Premium-SMS-Nummern über den Kundenservice Ihres Mobilfunkanbieters sperren. Eine Sperre von Premium-SMS-Nummern ist derzeit allerdings nur bei T-Mobile und speziellen Kindertarifen möglich.
Melden Sie die SMS-Abzocke der Bundesnetzagentur
Erhalten Sie unverlangte SMS-Werbung oder Abzocker-SMS, melden Sie diese der Bundesnetzagentur.
Prüfen Sie Ihre Handyrechnung
Tauchen auf Ihrer Rechnung Kosten für Anrufe bei 0900-/0137-Nummern oder Premium-SMS auf? SMS-Gebühren finden Sie oft erst ganz am Ende der Handyrechnung unter dem Namen anderer Firmen, die Gebühren im Auftrag des Anbieters einziehen.
Finden Sie heraus, von wem die Nachricht stammt
Teilweise sind die Kontaktadressen von Premium-SMS-Anbietern auf der Handyrechnung vermerkt. Alternativ spüren Sie Anbieter von Premium-SMS- und 0900-Nummern im Internet auf. Anbieter anderer kostenpflichtiger Dienste finden Sie oft mit einer normalen Internetsuche – etwa bei Google – nach der Absenderrufnummer oder dem SMS-Text.
Kündigen Sie Abo-Dienste
Abos für Klingeltöne, Handyspiele oder Ähnliches lassen sich in der Regel per E-Mail oder SMS kündigen. Bei Jamba etwa stoppt man sämtliche Abos mit dem SMS-Text „STOP ALLE“ an Nummer 33333 oder per E-Mail an die Adresse „Reklamation@jamba-ag.de“.
Widersprechen Sie der Zahlung
In folgenden Fällen können Sie Gebühren auf Ihrer Handyrechnung widersprechen oder vom Anbieter zurückfordern:
* Der Anbieter hat den Preis für Premium SMS, Abos oder 0900-Nummern nicht klar genannt.
* Die versprochene Leistung, etwa eine Nachricht eines Nachbarn, ist nur vorgetäuscht.
* Ein Minderjähriger hat über seine Handy-Vorkassekarte ohne Wissen und ohne Zustimmung der Eltern einen Dienst bestellt.
Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Oft hilft auch schon eine Beschwerde beim Kundenservice. Bereits per Lastschrift eingezogene Beträge müssen Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter zurückfordern. Wer die Rechnung per Überweisung zahlt, sollte sie um den strittigen Betrag kürzen.
Bestreiten Sie den Vertragsabschluss
Bekommen Sie eine Rechnung direkt von SMS-Abzockern, wehren Sie sich per Einschreiben oder Fax (Faxprotokoll aufheben!), etwa so: „Hiermit bestreite ich den Vertragsabschluss und widerrufe den Vertrag behelfsweise.“ Besteht die Firma auf der Forderung, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Wurde bereits Geld von Ihrem Konto abgebucht, lassen Sie den Betrag von Ihrer Bank zurückbuchen.






