Archive for November 7th, 2009

Telefon Abzocke – Roxborough Management

Posted by stucki On November - 7 - 2009

Vor etwa einem halben Jahr warnten verschiedene Verbraucherzentralen vor Rechnungen einer Firma namens TRC Telemedia aus Petersberg. Sie verschickte nach Angaben der Verbraucherzentralen zunächst für eine “kostenpflichtige Serviceleistung” Rechnungen in Höhe von 75 Euro. Kurze Zeit später folgten Mahnungen, in denen stand, dass “von Ihrem Telefonanschluss eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen wurde”. Nun tauchen wieder Rechnungen auf, die augenscheinlich in Zusammenhang mit der TRC Telemedia stehen.

Roxborough Management Inc. heißt eine Firma, die nun mit der gleichen Postfachadresse und einem ähnlichen Rechnungslayout wie seinerzeit die TRC Telemedia Rechnung verschickt. Das lässt den Schluss zu, dass die Hintermänner die gleichen sind oder zumindest miteinander zu tun haben. In einem der teltarif.de-Redaktion vorliegenden Schreiben der Roxborough Management Inc. heißt es, der betreffende Kunde habe von seiner Handynummer aus nachts 3:30 Uhr eine Rufnummer angewählt und eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen. Der Kunde soll entweder bar oder per Scheck an die Postfachadresse zahlen oder eine Bank in Spanien überweisen.

Verbraucherzentrale rät nicht zu zahlen

Welche Nummer der Kunde angerufen haben soll, wird nicht mitgeteilt, vielmehr werden mehrere Zielrufnummern im In- und Ausland genannt, aber um die letzten drei Stellen gekürzt. Pikant: Die angegebene Telefonnummer ist in dem uns vorliegenden Fall nicht die Nummer des Kunden, sondern die einer fremden Person, die auf Anfrage zu keinem Gespräch bereit war und auflegte.

SMS Abzocke – Mobile Gateway Poland

Posted by stucki On November - 7 - 2009

In Leipzig berichtete die Verbraucherzentrale Sachsen über einen neuen Fall der SMS-Abzocke. Die SMS, die Handybesitzern zugeschickt werde, kommt von dem Anbieter Mobile Gateway Poland. Der Text der SMS sei folgendermaßen: “Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben, können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.” Viele Verbraucher gehen davon aus, dass die Nachricht von ihrem Netzbetreiber stammt und antworten.

Nach erfolgter Antwort erhalten die Handybesitzer eine SMS, die den Abschluss eines Abos für eine SMS-Sex-Flatrate bestätigt. In einer nachfolgenden SMS erfragt der Anbieter dann auch noch die Anschrift des Verbrauchers. Wenn der Handybesitzer die Anschrift preisgibt, erhält er kurz darauf eine Rechnung von Mobile Gateway Poland. Diese Rechnung sollte laut Verbraucherschützern keinesfalls bezahlt werden. Dasselbe gilt auch für die Mahnungen, die bei Nichtzahlung der Rechnung von der Inkassofirma “Euroliquid oHG” kommen. Eine Berechtigung zur Beitreibung der Forderung sei nicht vorhanden, da es aufgrund der beschriebenen Vorgehensweise keinen wirksamen Vertrag gäbe.

Schutz vor SMS Abzocke

Posted by stucki On November - 7 - 2009

  • Können schon beim SMS-Empfang Kosten anfallen?
  • Nein: Der reine SMS-Empfang ist stets kostenlos. Erst eine Antwort kann teuer werden. Allerdings sollten Sie beim Erhalt einer verdächtigen SMS anhand Ihrer Handyrechnung prüfen, ob Sie nicht bereits einen kostenpflichtigen Dienst bestellt haben, ohne es zu wissen.

  • Woran erkenne ich SMS-Locknachrichten?
  • Bei SMS von unbekannten Absendern und Sonderrufnummern sowie bei allgemein formulierten Texten sollten Sie misstrauisch sein. Typische Beispiele von SMS-Abzocke finden Sie in der Bildergalerie. Wie Sie sich wehren, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

  • Wo finde ich SMS-Abzocke auf meiner Rechnung?
  • Schauen Sie genau hin: Gebühren etwa für SMS-Chats oder Klingelton-Abos sind oft pauschal unter „SMS-Dienste“ aufgeführt. In anderen Fällen werden die Beträge dagegen separat unter dem Anbieternamen aufgelistet.

  • So schützen Sie sich
  • Geben Sie Ihre Handynummer nur an, wenn es wirklich nötig ist.
    Bei vielen Bestellungen, aber sogar in Vertragsformularen mancher Bank, sollen Sie der Nutzung Ihrer Daten zustimmen. Streichen Sie diese Passagen oder geben Sie einfach keine Handynummer an. Tipp: Der Datenweitergabe können Sie schriftlich auch nachträglich widersprechen.

    Sperren Sie teure Nummern
    Lassen Sie 0137-, 0900- und Premium-SMS-Nummern über den Kundenservice Ihres Mobilfunkanbieters sperren. Eine Sperre von Premium-SMS-Nummern ist derzeit allerdings nur bei T-Mobile und speziellen Kindertarifen möglich.

    Melden Sie die SMS-Abzocke der Bundesnetzagentur
    Erhalten Sie unverlangte SMS-Werbung oder Abzocker-SMS, melden Sie diese der Bundesnetzagentur.

    Prüfen Sie Ihre Handyrechnung
    Tauchen auf Ihrer Rechnung Kosten für Anrufe bei 0900-/0137-Nummern oder Premium-SMS auf? SMS-Gebühren finden Sie oft erst ganz am Ende der Handyrechnung unter dem Namen anderer Firmen, die Gebühren im Auftrag des Anbieters einziehen.

    Kündigen Sie Abo-Dienste
    Abos für Klingeltöne, Handyspiele oder Ähnliches lassen sich in der Regel per E-Mail oder SMS kündigen. Bei Jamba etwa stoppt man sämtliche Abos mit dem SMS-Text „STOP ALLE“ an Nummer 33333 oder per E-Mail an die Adresse „Reklamation@jamba-ag.de“.

    Widersprechen Sie der Zahlung
    In folgenden Fällen können Sie Gebühren auf Ihrer Handyrechnung widersprechen oder vom Anbieter zurückfordern:

    * Der Anbieter hat den Preis für Premium SMS, Abos oder 0900-Nummern nicht klar genannt.
    * Die versprochene Leistung, etwa eine Nachricht eines Nachbarn, ist nur vorgetäuscht.
    * Ein Minderjähriger hat über seine Handy-Vorkassekarte ohne Wissen und ohne Zustimmung der Eltern einen Dienst bestellt.

    Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Oft hilft auch schon eine Beschwerde beim Kundenservice. Bereits per Lastschrift eingezogene Beträge müssen Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter zurückfordern. Wer die Rechnung per Überweisung zahlt, sollte sie um den strittigen Betrag kürzen.

    Bestreiten Sie den Vertragsabschluss
    Bekommen Sie eine Rechnung direkt von SMS-Abzockern, wehren Sie sich per Einschreiben oder Fax (Faxprotokoll aufheben!), etwa so: „Hiermit bestreite ich den Vertragsabschluss und widerrufe den Vertrag behelfsweise.“ Besteht die Firma auf der Forderung, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Wurde bereits Geld von Ihrem Konto abgebucht, lassen Sie den Betrag von Ihrer Bank zurückbuchen.



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