Was im Festnetz die 0900 Nummern sind, sind bei den Handys die Premium-SMS. Die reine Abzocke. Es gibt jedoch ein neues Urteil, dass den Verbraucher schützt!
Sie bekommen Ihr Geld zurück, wenn Sie betrogen wurden!
Der versteckte Vertrag bei unbekannter SMS
Es wird wohl schon jeder einmal eine seltsame SMS auf sein Handy bekommen haben, wie z.B. “Glückwunsch, Sie haben gewonnen.”, “Lange nichts von dir gehört, melde dich doch mal!” oder “Wir schützen Sie vor unseriöser Werbung…”.
Das Ziel ist immer, dass der Empfänger der SMS antwortet und dann unbemerkt auf eine teure Verbindung umgeleitet wird. Die Gebühren werden dann einfach mit Hilfe der Einzugsermächtigung, die der Netzbetreiber (z.B. D2 oder Eplus) mit dem Vertragsabschluss erhalten hat, eingezogen.
Wer die Rechnung nicht zahlt, weil man meint, nie einen Zusatzvertrag abgeschlossen zu haben, dem drohen bei unseriösen Anbietern dieser Premium-SMS ein Mahnverfahren.
Durchbrechendes Urteil
Der Verbraucher ist jetzt im Vorteil. Verbraucherschützer empfehlen jedoch bei unberechtigten Gebühren, diese von der Bank zurückbuchen zu lassen. Dies funktioniert allerdings nur dann ohne Probleme mit dem eigenen Netzbetreiber, wenn man gleichzeitig dessen Recht erhobene Gebühren manuell überweist. Ansonsten könnte die Handykarte gesperrt werden.
Die Rechtslage ist folgende: Solange der Anbieter keine Vertragsunterlagen zeigen will oder kann, muss der Kunde auch nichts bezahlen. (713 a C 256/05).
Der beste Schutz vor Betrug ist einfach nicht antworten!!
Die Kosten pro Premium-SMS können sich bis auf 5 Euro belaufen. Unter eine Premium-SMS fallen Klingeltöne, Sportnachrichten, Logos usw.
Folgendes sollten Sie beachten:
* Nie auf eine SMS mit unbekanntem Absender antworten.
* Jede SMS bis zum Schluss lesen, da sich die Preisangaben meist erst nach mehreren Leerzeichen befinden.
* Wer dennoch die Dienste in Anspruch nimmt, sollte sich unbedingt das Codewort zum Beenden des Abos aufschreiben.






