Ingrid Thiesen hat sich sehr gefreut. Die 57-Jährige fand in dieser Woche ein Schreiben in ihrem Briefkasten. Absender: „Das deutschlandweite Telefongewinnspiel“. Schriftart und Aufbau erinnern an einen Kundenbrief der Deutschen Telekom. „Ich kann Ihnen heute eine sehr erfreuliche Mitteilung machen“, schrieb ihr eine Hildegard Kunze vom Kundenservice. „Es wurde unter Aufsicht der Direktion, des Juroren und des Finanzbuchhalters aus Ihrem Vorwahlenbereich unter anderen auch Ihre Nummer gezogen.“
Und es kam gleich noch besser: „Dies wurde durch das Gewinn-Prüfungs-Komitee mehrfach durch Unterschriften beglaubigt und lässt keinen Zweifel mehr offen: Ihnen wurde ein Gewinn im Wert von 400 Euro zugeteilt“, heißt es in dem Schreiben weiter. Doch Thiesen war misstrauisch. „Mir kam das komisch vor, zumal ich ja O2-Kunde bin. Andererseits sind 400 Euro eine Menge Geld.“ Sie ging zur Verbraucherzentrale. „Ich dachte: Gehst du mal fragen.“
Deren Leiterin Elisabeth Elsner hat in den vergangenen Tagen viel Besuch wegen des deutschlandweiten Gewinnspiels bekommen. „Allein gestern meldeten sich 15 Leute, die das Schreiben erhalten haben“, sagt sie – und warnt. „Das ist Nepp. In dem Brief wird angekündigt, dass die Summe in einer nahegelegenen Zweigstelle überreicht wird – das Schreiben ist nichts anderes als eine Einladung zu einer verkappten Kaffeefahrt.“
Michael Waldhecker von der Bielefelder Polizei kommt der Text sehr bekannt vor – bereits vergangenen Sommer tauchten diese Schreiben in Westfalen auf. „Der versprochene Gewinn soll dabei auf den Preis angebotener und aller Wahrscheinlichkeit nach überteuerter Artikel angerechnet werden.“ Beim bloßen Versenden der Gewinnbenachrichtigung sei noch kein strafrechtlich relevantes Handeln zu erkennen.
Brief am besten wegwerfen!
Empfänger des Schreibens könnten sogar ihren Gewinn einklagen. Doch Elisabeth Elsner macht keine großen Hoffnungen. „Um den Gewinn einklagen zu können, benötigt man eine ladungsfähige Anschrift des Absenders.“ Doch beim vermeintlichen Telefongewinspiel ist bloß eine Essener Postfachadresse als Absender angegeben.
Elsners Rat: „Finger weg. Das Schreiben am besten sofort wegwerfen.“






