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So schützen sie sich vor SMS Abzockern

Posted by stucki On November - 19 - 2009

Geben Sie Ihre Handynummer nur an, wenn es wirklich nötig ist
Bei vielen Bestellungen, aber sogar in Vertragsformularen mancher Bank, sollen Sie der Nutzung Ihrer Daten zustimmen. Streichen Sie diese Passagen oder geben Sie einfach keine Handynummer an. Tipp: Der Datenweitergabe können Sie schriftlich auch nachträglich widersprechen.

Sperren Sie teure Nummern
Lassen Sie 0137-, 0900- und Premium-SMS-Nummern über den Kundenservice Ihres Mobilfunkanbieters sperren. Eine Sperre von Premium-SMS-Nummern ist derzeit allerdings nur bei T-Mobile und speziellen Kindertarifen möglich.

Melden Sie die SMS-Abzocke der Bundesnetzagentur
Erhalten Sie unverlangte SMS-Werbung oder Abzocker-SMS, melden Sie diese der Bundesnetzagentur.

Prüfen Sie Ihre Handyrechnung
Tauchen auf Ihrer Rechnung Kosten für Anrufe bei 0900-/0137-Nummern oder Premium-SMS auf? SMS-Gebühren finden Sie oft erst ganz am Ende der Handyrechnung unter dem Namen anderer Firmen, die Gebühren im Auftrag des Anbieters einziehen.

Finden Sie heraus, von wem die Nachricht stammt
Teilweise sind die Kontaktadressen von Premium-SMS-Anbietern auf der Handyrechnung vermerkt. Alternativ spüren Sie Anbieter von Premium-SMS- und 0900-Nummern im Internet auf. Anbieter anderer kostenpflichtiger Dienste finden Sie oft mit einer normalen Internetsuche – etwa bei Google – nach der Absenderrufnummer oder dem SMS-Text.

Kündigen Sie Abo-Dienste
Abos für Klingeltöne, Handyspiele oder Ähnliches lassen sich in der Regel per E-Mail oder SMS kündigen. Bei Jamba etwa stoppt man sämtliche Abos mit dem SMS-Text „STOP ALLE“ an Nummer 33333 oder per E-Mail an die Adresse „Reklamation@jamba-ag.de“.

Widersprechen Sie der Zahlung
In folgenden Fällen können Sie Gebühren auf Ihrer Handyrechnung widersprechen oder vom Anbieter zurückfordern:

* Der Anbieter hat den Preis für Premium SMS, Abos oder 0900-Nummern nicht klar genannt.
* Die versprochene Leistung, etwa eine Nachricht eines Nachbarn, ist nur vorgetäuscht.
* Ein Minderjähriger hat über seine Handy-Vorkassekarte ohne Wissen und ohne Zustimmung der Eltern einen Dienst bestellt.

Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Oft hilft auch schon eine Beschwerde beim Kundenservice. Bereits per Lastschrift eingezogene Beträge müssen Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter zurückfordern. Wer die Rechnung per Überweisung zahlt, sollte sie um den strittigen Betrag kürzen.

Bestreiten Sie den Vertragsabschluss
Bekommen Sie eine Rechnung direkt von SMS-Abzockern, wehren Sie sich per Einschreiben oder Fax (Faxprotokoll aufheben!), etwa so: „Hiermit bestreite ich den Vertragsabschluss und widerrufe den Vertrag behelfsweise.“ Besteht die Firma auf der Forderung, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Wurde bereits Geld von Ihrem Konto abgebucht, lassen Sie den Betrag von Ihrer Bank zurückbuchen.


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