Archive for November 28th, 2009

Vorsicht vor angeblichen Verbraucherschützern

Posted by stucki On November - 28 - 2009

Immer wieder kommt es vor, dass sich Betrüger einer besonders dreisten Masche bedienen, um Menschen Geld abzunehmen oder in den Besitz von vertraulichen Daten zu gelangen: Sie geben sich als Verbraucherschützer aus.

Erst vor kurzem erhielt die Verbraucherzentrale Berlin eine Beschwerde über eine Firma namens “Endlich Stopp mit Werbung”.
Das Unternehmen hatte am Telefon angeboten, alle gespeicherten Daten über ein Paar zu löschen. Nach Zahlung einer Gebühr von 79,90 würden keine lästigen und unerwünschten Anrufe mehr erfolgen, so das Versprechen des Vertreters.

Um Vertrauen warb der Mann, indem er behauptete, die Verbraucherzentrale hätte das Vorgehen “abgesegnet”. Angesichts dieser dreisten Methode weist die Verbraucherzentrale nochmals darauf hin, dass sie anbieterunabhängig berät. Niemals werden Projekte “abgesegnet” oder gar einzelne Firmen unterstützt, deren Dienstleistungen Kosten verursachen.

Häufig berufen sich Betrüger nicht auf die Verbraucherzentrale, sondern geben sich selbst als Verbraucherschützer aus. Wie kann man die falschen von den echten Verbraucherschützern unterscheiden?

Das ist ganz einfach.

Echte Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin rufen nie unaufgefordert an, sondern nur, wenn sie vorher Kontakt – zum Beispiel über ein Beratungsgespräch – hatten oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wird machen keine Hausbesuche nennen freundlich und bereitwillig ihren Namen und ihre Funktion. Fragen nie nach Bankverbindungen oder anderen Daten.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Dubiose Rechnung für Sex-SMS aus Polen

Posted by stucki On November - 28 - 2009

Verbraucherzentrale rät von unbegründeten Zahlungen ab

Mehrere Verbraucher berichteten den Verbraucherschützern in den zurückliegenden Tagen, sie seien per SMS aufgefordert worden, mit dem Wort “go” zu antworten. Als sie der Aufforderung ahnungslos gefolgt waren, hätten sie die Nachricht: “Willkommen auf der Sex flatrate” erhalten und anschließend von Mobile Gateway Poland eine Rechnung in Höhe von 79 Euro zugesandt bekommen.

“Wenn Verbraucher willentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben, sind solche Forderungen unbegründet und sollten nicht bezahlt werden”, rät Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) den Betroffenen. Sicherheitshalber sollten diese noch einmal schriftlich und nachweisbar bestreiten, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Zusätzlich empfiehlt er die Formulierung im gleichen Schreiben: “Hilfsweise widerrufe ich einen Vertrag nach den Vorschriften des Fernabsatzgeschäftes und fechte ihn wegen arglistiger Täuschung an”.

Den Hinweis von Mobile Gateway Poland, bei Nichtzahlung ein Mahnverfahren einzuleiten, hält der Verbraucherschützer für einen puren Einschüchte-rungsversuch. Wenn der Anbieter dies wider Erwarten realisiere, könnten Verbraucher dann jedoch immer noch Widerspruch einlegen. In diesem Fall müsste das Unternehmen einem deutschen Gericht die geltend gemachte Forderung plausibel und nachvollziehbar darlegen – und das dürfte in den geschilderten Fällen schwer fallen.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg


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