Archive for Februar, 2010

Gewinn Anrufe – 090038429084 / 08972101060505

Posted by stucki On Februar - 23 - 2010

Es gehen wieder dubiose Gewinnanrufe umher, dieses mal handelt es sich um folgende Rufnummern: 090038429084 und 08972101060505

Die dreisten Abzocker versuchen es dieses mal mit Geldpaketen im Wert von 110€ bis 1000€ und einem Blumenstrauß! Allerdings landet ihr nur in einer Warteschleife wenn ihr die 0900er Rufnummer zurück ruft. Wer eine hohe Telefonrechnung vermeiden möchte, sollte auf keinen Fall bei dieser Rufnummer zurück rufen! Wenn man wirklich etwas gewonnen hätte wäre es ja noch in Ordnung, aber das ist pure Abzocke!

Die Rufnummer bitte der Bundesnetzagentur melden, das Formular findet ihr hier.

Bewegung im Prozess gegen SMS Chat Betreiber

Posted by stucki On Februar - 23 - 2010

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei – Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten.

Die heiße Nummer der Pepper United

Posted by stucki On Februar - 23 - 2010

Eine dreiste Telefonrechnung erreichte Hermann K. (Name geändert) aus Püttlingen am 9. November 2009. Er sollte zunächst 90 Euro für ein Telefongespräch von 53 Sekunden bezahlen. Natürlich hat K. keine “normale” Telefonnummer angerufen, doch der Betrag, der sich nach einem Mahnschreiben vom 11. Januar schon auf 190 Euro aufsummiert hat, steht im deutlichen Kontrast zum eigentlich angepriesenen Preis, also weigerte er sich zu zahlen.

Im Mahnschreiben der Firma “Pepper United” heißt es: “Trotz mehrmaliger Mahnung/Zahlungsaufforderung haben Sie für die von Ihrem Telefonanschluss in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung von Roxborough Management Inc. keine Zahlung geleistet. Das werden wir nicht weiter hinnehmen.

In der Regel kann man die Rechnungen und Briefe ignorieren.” Ähnliches rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf ihrer Internetseite: “Da es oftmals nicht nur bei einer Rechnung bleibt und früher oder später auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, summiert sich der eingeforderte Betrag in kurzer Zeit auf mehrere hundert Euro, die keinesfalls bezahlt werden sollten.” Auch ist dort die Firma Roxborough Management schon unter mehreren Namen bekannt: “TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Roxborough Management Inc., und nun: Pepper United s.r.o”.

Inzwischen erhielt Hermann K. auch Post von einem Inkassounternehmen. Die Firma Allinkasso GmbH aus München ist nun mit seinem “Fall” betraut, und der Betrag ist auf 263,33 Euro gestiegen.

Vorläufiges aus für Carmen Götz und ihrem BMW Telefonspam

Posted by stucki On Februar - 22 - 2010

Die Bundesnetzagentur hat nun Maßnahmen gegen die telefonischen Gewinnanrufe der Carmen Götz und Friedrich von Haber ergriffen.

Es wurde die Abschaltung sämtlicher der Y2M Media Ltd. zugeteilten Rufnummern angeordnet.

Gleichzeitig wurde für die Rufnummern, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits unter Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften beworben worden waren, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erteilt. Alle Maßnahmen sind unmittelbar wirksam.

“Die Bundesnetzagentur bedankt sich bei allen Verbrauchern für die zügige Einschaltung und umfassende Information über die Gewinnanrufe. Diese haben dazu geführt, dass die Bundesnetzagentur schnell und effektiv durch Abschaltungen der beworbenen Rufnummern reagieren konnte. Weitere Hinweise in Bezug auf Rufnummern sind nicht mehr nötig, da die Maßnahmen bereits abgeschlossen sind. Die Bundesnetzagentur bittet darum, von weitern Informationen über den Missbrauch von Rufnummern abzusehen, die bereits von erlassenen Maßnahmen erfasst sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wegen der hohen Anzahl an eingegangenen Hinweisen zu den bereits abgeschalteten Rufnummern, nicht in jedem Fall ein individuelles Antwortschreiben erfolgen kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch andere, hier bekannt werdende Fälle von Rufnummernmissbrauch zügig aufgeklärt, und effektiv durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können.”

Quelle: Bundesnetzagentur

Das miese Geschäft mit falschen Gewinnversprechen

Posted by stucki On Februar - 21 - 2010

Sie gehören zur neuesten Generation nerviger Telefon-Spammer: Friedrich von Haber bzw. Carmen Götz locken als Anrufer via Bandansage mit Gewinnversprechen, wie etwa 30.000 Euro in Bar oder wie in der neuesten Masche mit einem BMW. Ruft der Verbraucher zurück, gerät er in eine Warteschleife einer 0900-Nummer, die aus dem Festnetz bis zu drei Euro die Minute kosten kann.



Friedrich von Haber, Carmen Götz: falsche Gewinnversprechen
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Nachrichtenvideos aus der ganzen Welt.




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