Archive for Februar 5th, 2010

Vorsicht vor falschen Verbraucherschützern am Telefon

Posted by stucki On Februar - 5 - 2010

Firma “rausda” kassiert für Mustertext 69,95 Euro per Nachnahme

“Rausda. Wir zeigen Ihnen wie es geht” – höchste Wachsamkeit ist angebracht, wenn Anbieter mit diesem Slogan am Telefon locken und ihre Dienste anbieten. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufen sich zurzeit Beschwerden über ungebetene Anrufer, die überrumpelten Verbrauchern einen dauerhaften Schutz vor lästigen Telefonanrufen anbieten – gegen ein saftiges Entgelt, versteht sich.
Schon der unerwünschte Werbeanruf dieser Firmen ist ein Verstoß gegen geltendes Recht. Unerwünschte Anrufe für gewerbliche Zwecke bei Privatleuten sind verboten, auch unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbraucherschutzes.

Die Firma “rausda” aus Stadtlohn versucht es mit einer ganz dreisten Masche. Per Telefon wird ein Schutz gegen täglichen Telefonterror versprochen, Hilfe würde aufgezeigt um zu Unrecht vom Konto eingezogenen Beiträge zurückzuerhalten. Dafür soll der Verbraucher Musterbriefe für Kündigungs- und Widerrufserklärungen erhalten. Diese Unterlagen schickt die Firma dann als Nachnahmesendung an die Adressaten. Mit großen Lettern prangt irreführend auf den Briefumschlägen “Wichtige Dokumente … Kunde wartet auf die Unterlagen”.

Betroffene Verbraucher stellten diese Unterlagen der Verbraucherzentrale zur Verfügung: Fünf Blatt Papier- bedruckt mit dem Absendernamen des Verbrauchers und einem einzigen Mustertext sowie ein Standarschreiben für den Eintrag in die Robinsonliste für 69,95 Euro! Nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine pure Abzocke.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich nicht auf Geschäfte mit selbst ernannten Verbraucherschützern einzulassen, keineswegs unbestellte Nachnahmesendungen anzunehmen und das Konto bezüglich unberechtigter Abbuchungen zu kontrollieren.

Verbraucher, die Probleme mit unerlaubter Telefonwerbung haben, können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden.

Ein 31-Jähriger muss sich seit Donnerstag wegen Betrügereien mit dem von ihm betriebenen SMS-Kontaktservice vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Der Mann aus Seesen (Harz) soll Kunden vorgegaukelt haben, per Kurzmitteilung Kontakt zu anderen Singles herzustellen. Wer sich darauf einließ, zahlte 1,99 Euro pro SMS. Die Antworten sollen aber von Mitarbeitern des Angeklagten gekommen sein. Zum Prozessauftakt sagte der 31-Jährige, er sei sich keiner Schuld bewusst gewesen. Er wolle aber mithelfen, die enttäuschten Kunden zu entschädigen.

Der Gesamtschaden soll bei rund vier Millionen Euro liegen. Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet – Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen – wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt.

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Endlich wird reagiert.

Folgendes berichtete gestern die Bundesnetzagentur:

Seit 09.01.2010 erhielten Verbraucher unverlangte Anrufe, bei denen eine Bandansage mit Gewinnmitteilung vorgespielt wurde.

Beim Anruf wurde keine Rufnummer übertragen. Um den versprochenen Gewinn zu erhalten, wurden die Angerufenen animiert, eine hochpreisige 0(900)er Nummer zurückzurufen. Während der Computeransage wurde die 0(900)er-Rufnummer dreimal ohne Preisangabe genannt.

Unverzüglich nach Information durch erste Verbraucherbeschwerden ergriff die Bundesnetzagentur folgende Maßnahmen:
So wurden im Januar 2010 in mehreren Bescheiden gegenüber dem Netzbetreiber, der Firma INPHONE AG, Baarerstraße 94, CH-6300 Zug, Schweiz, die Abschaltung der Rufnummern angeordnet und jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erteilt.

Die Rufnummern sind der Firma Mitchell Care Systems Ltd., Great Hampton Street 69, B186EW Birmingham, GB, zugeteilt.

Diesem Unternehmen wurde darüber hinaus untersagt, dieses Geschäftsmodell weiterhin anzuwenden. Weiterhin wurden zehn Rufnummern des Rufnummerinhabers Mitchell Care Systems Ltd. präventiv abgeschaltet.

Alle Maßnahmen sind unmittelbar wirksam.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der hohen Anzahl an bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden die Versendung sämtlicher individuellen Abschlussmitteilungen an die Anzeigenerstatter noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.


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