Archive for Februar 16th, 2010

Dubiose Geschäfte mit Daten

Posted by stucki On Februar - 16 - 2010

“Sie haben gewonnen” – wer einen solchen Anruf bekommt, sollte höllisch aufpassen und im Zweifel den Telefonhörer schnell auflegen.

Michael Fritzel aus Ober-Eschbach bekommt regelmäßig Anrufe von Spielclubs, “die mich werben wollen oder fragen, ob ich meine Mitgliedschaft, die gar nicht besteht, verlängern will”. Falls nicht, müsse er eine Stornogebühr zahlen, um aus ihrer Datei gelöscht zu werden. Meist wollen die Anrufer seine Kontodaten, um angeblich einen Gewinn zu überweisen. An manchen Tagen klingelt sein Telefon drei oder vier Mal. “Ich lege meist sofort auf”, sagt Fritzel. Aber ihn nerven die Anrufe. Da die Telefonnummer unterdrückt ist, kann er sie auch nicht aufschreiben und melden.

Auch per Post kommen immer wieder “offizielle Gewinnbenachrichtigungen”. Der Bad Homburger Fritz Schmachtel hat sie am 22. Januar erhalten. Adressat ist eine Firma in Spanien, die ihm einen Lottogewinn in Höhe von 988 000 Euro bescheinigt. Dem Brief liegt ein Formular bei, das er ausfüllen soll, damit ihm das viele Geld überwiesen werden kann.

Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist rechtswidrig, sagt Ute Bitter von der Verbraucherzentrale. Wer einen unerwünschten Werbe-Anruf oder Gewinn am Telefon versprochen bekomme, sollte den Hörer gleich wieder auflegen. «Das ist nicht unhöflich, sondern der einzige wirksame Schutz gegen solche Anrufe.» Die Annahme von Gewinnen entpuppe sich meist als Abo-Falle für Zeitschriften.

Telefonerotik über Ortsnetzrufnummern

Posted by stucki On Februar - 16 - 2010

Aufgrund von Beschwerden wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen über angebliche Telefonerotikdienstleistungen über Ortsnetzrufnummern erhalten haben.

Dem Anrufer werden für die angebliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen z.B. 75 Euro in Rechnung gestellt. In diesen Rechnungen erscheinen zumeist mehrere Ortsnetzrufnummern, von denen der Empfänger der Rechnung zumindest eine Rufnummer angewählt haben soll.

Dieses Geschäftsmodell ist der Bundesnetzagentur bekannt und es wurden bereits mehrfach Abschaltungsanordnungen wegen Verstoßes u.a. gegen die Preisangabe, Preisansage sowie Preishöchstgrenzen erlassen. In den zuletzt bekannt gewordenen Fällen sind die Firmen dazu übergegangen, z.B. um drei Stellen gekürzte Rufnummern bzw. keine Rufnummern mehr in Ihren Rechnungen aufzuführen.

Sollten Sie selbst betroffen sein, wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:

Für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur ist die Kenntnis einer ungekürzten Rufnummer sowie deren rechtswidriger Nutzung unbedingt erforderlich.

Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen führen nicht zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle. Zur Verfolgung bzw. Abwehr eventuell zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit den vorgenannten Dienstleistungen sind Sie als Verbraucher ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes (z.B. die örtlichen Verbraucherzentralen oder ein Anwalt) – selbst verantwortlich.


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