Aufgrund von Beschwerden wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen über angebliche Telefonerotikdienstleistungen über Ortsnetzrufnummern erhalten haben.
Dem Anrufer werden für die angebliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen z.B. 75 Euro in Rechnung gestellt. In diesen Rechnungen erscheinen zumeist mehrere Ortsnetzrufnummern, von denen der Empfänger der Rechnung zumindest eine Rufnummer angewählt haben soll.
Dieses Geschäftsmodell ist der Bundesnetzagentur bekannt und es wurden bereits mehrfach Abschaltungsanordnungen wegen Verstoßes u.a. gegen die Preisangabe, Preisansage sowie Preishöchstgrenzen erlassen. In den zuletzt bekannt gewordenen Fällen sind die Firmen dazu übergegangen, z.B. um drei Stellen gekürzte Rufnummern bzw. keine Rufnummern mehr in Ihren Rechnungen aufzuführen.
Sollten Sie selbst betroffen sein, wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
Für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur ist die Kenntnis einer ungekürzten Rufnummer sowie deren rechtswidriger Nutzung unbedingt erforderlich.
Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen führen nicht zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle. Zur Verfolgung bzw. Abwehr eventuell zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit den vorgenannten Dienstleistungen sind Sie als Verbraucher ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes (z.B. die örtlichen Verbraucherzentralen oder ein Anwalt) – selbst verantwortlich.






