Beschwerden von Verbrauchern über unerwünschte Telefonanrufe reißen nicht ab. Ein unglaublicher Vorgang ist jetzt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bekannt gemacht worden. So wurde das Girokonto einer Rentnerin mit hunderten von Abbuchungen, vorwiegend von Glücksspielunternehmen, belastet.
Dieser ganze Vorgang und die uns vorliegenden Liste erinnert an den Datenskandal, den wir im August 2008 aufdeckten. Auch damals meldeten sich nach den Medienberichten viele ältere Verbraucher, denen die Konten geplündert wurden. Zum Teil meldeten sich auch deren Angehörige, da die Betroffenen altersbedingt zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage waren. Es hat sich nichts geändert.
Weiterhin werden Millionen Verbraucher in Deutschland täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen der Länder wollen es jetzt genau wissen: Um die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, tragen sie Beweise für unerwünschte Telefonwerbung zusammen.
Seit dem 4. August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner dürfen Unternehmen, die zu Werbezwecken anrufen, ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Verstöße dagegen kosten bis zu 10.000 Euro.
Die aktuellen Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass unseriöse Anrufer sich durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken lassen – der eiskalte Telefonterror geht weiter. Besonders Anbieter von Gewinnspielen fallen auf, die nach den Anrufen Verträge unterschieben oder sogar unberechtigt auf die Girokonten vorwiegend älterer Menschen zugreifen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale scheint dies ein ist ein Indiz dafür zu sein, dass die alten SKL-Datensätze noch immer benutzt werden. In ihnen ist – neben den Kontoverbindungen – auch das exakte Alter der Betroffenen vermerkt. So können ohne Probleme ältere Menschen herausgefiltert und abgezockt werden
Ein Skandal, dass diese Praktiken immer noch möglich sind. Letztendlich untergräbt das auch das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat.
Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars jetzt Nachdruck verleihen.
Quelle: Verbraucherzentrale