Archive for the ‘SMS Abzocke’ Category

Mintnet Prozess: Hauptangeklagte wieder auf freiem Fuß

Posted by stucki On Juli - 3 - 2010

Nach rund 20 Monaten Untersuchungshaft kommen die Hauptangeklagten im Prozess um Flirt-SMS-Abzocke zunächst auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig setzte die Haftbefehle gegen die drei mutmaßlichen Betreiber von Call-Centern außer Vollzug, bestätigte Gerichtssprecherin Christiane Wien am Freitag auf Anfrage.

Der Zweite Strafsenat gab damit einer Haftbeschwerde der Verteidiger statt, bejahe aber nach wie vor dringenden Tatverdacht, sagte Wien. Die Haftbefehle bleiben bestehen, die Freilassung erfolgt unter strengen Auflagen wie Meldepflicht und Kontaktverbot zu Mitangeklagten und Zeugen. Die Anklage wirft den Männern gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen rund 700.000 Handy-Nutzer um etwa 43 Millionen Euro geschädigt haben.

Quelle und vollständiger Bericht: szh.de

Mintnet Prozess: Verfahren gegen Strohmann eingestellt

Posted by stucki On Mai - 13 - 2010

Im sog. SMS-Chat-Prozess gegen insgesamt sechs Angeklagte, die seit mehr als 50 Verhandlungstagen in mittlerweile zwei getrennten Hauptverhandlungen im Landgericht Kiel auf der Anklagebank sitzen, hat es nun die erste Verfahrenseinstellung gegeben. Das Verfahren gegen einen von drei mutmasslichen “Strohmännern” wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Bandenbetrug wurde gegen die Zahlungsauflage von 2.000,- Euro an die Staatskasse und je 1.000,- Euro in jeweils zwei Raten an Naturschutzbund, Kinderschutzbund und Förderverein der Bewährungshilfe sowie der Auflage zur Ableistung von 200 Sozialstunden nach §153a Abs.2, Abs.1 StPO vorläufig eingestellt. Werden alle Auflagen bis Oktober 2010 erfüllt ist die Einstellung endgültig. Heiko H. hatte dazu bereits am Vormittag die ersten 2.000,- Euro an die Gerichtskasse eingezahlt. Die Einstellung erfolgt bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung, wenn und soweit die mutmaßliche Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Dies war bereits vor Monaten vom Gericht angeregt und seitens der 6. Großen Strafkammer nicht an eine Sacheinlassung geknüpft worden. In intensiven Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft, Kammer und der Verteidigerin Sabine U. Marx war man zu diesem Ergebnis gekommen. Auch für die anderen beiden, der Beihilfe angeklagten, mutmaßlichen “Strohmänner” steht eine Verfahrenseinstellung im Raum. Ihre Verfahren waren zuvor aus strafprozessrechtlichen Gründen abgetrennt worden.

Auch die Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten, Rainer Sawatzki und Mirko Heinzer werden vermutlich gegen Auflagen eingestellt, da sie vermutlich ebenfalls nur als Strohmänner agiert haben. Das Augenmerk richtet sich damit dann auf die als Hauptangeklagten Herren Heiko Ancker, Dirk von Wildenradt und Norman Worgall. Interessant sind in dem Zusammenhang die Kommentare zur Presseerklärung der Verteidiger von Heiko Hampfe.

Quelle und vollständiger Bericht: Kiel211vorab

LKA warnt vor Betrug mit SMS Vertrag

Posted by stucki On Mai - 9 - 2010

Mit einer neuen Betrugsmasche versuchen derzeit Straftäter Handynutzer um ihr Geld zu bringen.

In Bayern wurden seit Anfang April bereits sieben Fälle bekannt, bei denen nichts ahnende Benutzer von Mobiltelefonen eine SMS erhielten, in der ihnen ein angeblicher Bekannter seine neue Handynummer mitteilte. Wenn die Opfer dann diese Nummer anrufen oder zurückschreiben, erhalten sie umgehend eine Rechnung aus London, in der die Zahlung von 79.—Euro gefordert wird. Angeblich hätten sie an einem Erotik-Chat teilgenommen. Bisher zeigten Geschädigte aus Nürnberg, München und den Landkreisen Freyung-Grafenau, Weiden, Bad Kissingen, Weißenburg-Gunzenhausen und Kulmbach diese Vorgehensweise bei der Polizei an. Jedoch ist davon auszugehen, dass viel mehr Handynutzer diese SMS bekamen und möglicherweise sogar bezahlten.

Gegen die Verantwortlichen der Rechnung stellenden Firma laufen nun die Ermittlungen.
Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) rät beim Erhalt derartiger SMS oder Mitteilungen:

Sollten Sie die o.g. SMS bekommen und die Rechnung bereits bezahlt haben, erstatten Sie bei ihrer zuständigen Polizeiinspektion Anzeige.
Antworten Sie nicht auf SMS, deren Absender Ihnen nicht bekannt ist.
Beweissicherung: Alles, was Sie haben, aufbewahren. Schriftstücke/Rechnungen/Mahnungen etc. nicht wegwerfen. SMS am Handy aufbewahren und nicht löschen!
Falls nicht vorhanden: Einzelverbindungsnachweis vom Telefonprovider anfordern.
Falls Sie zu der fraglichen Zeit nachweislich keinerlei Gespräch geführt haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Anbieter muss Ihnen dann die Inanspruchnahme des Dienstes nachweisen. Das wird ihm regelmäßig nicht gelingen.

Quelle: Landeskriminalamt Bayern

Kieler Prozess wegen SMS Betrug nimmt kein Ende

Posted by stucki On März - 23 - 2010

Sie hofften auf den Traumpartner und wurden abgezockt – per Flirt-SMS für je 1,99 Euro. Ob damit aber tatsächlich 700 000 Handynutzer um mehr als 46 Millionen Euro geprellt wurden, wie die Anklage behauptet, versucht das Kieler Landgericht schon seit einem halben Jahr zu klären. Ein Ende des bundesweit bislang größten Strafverfahrens gegen mutmaßliche Betreiber von SMS-Chats ist nicht in Sicht. Auch ein Deal, wie sonst durchaus üblich in Wirtschaftsstrafsachen, erscheint derzeit abwegig.

Die Verteidiger bezweifeln die Strafbarkeit der Premium-Dienste.
Die Staatsanwältinnen dagegen sehen sich bestärkt durch Urteile aus Flensburg und Braunschweig.

So verurteilte das Flensburger Gericht die Ex-Mitarbeiterin eines Callcenters, das zum Firmengeflecht der Hauptangeklagten gehören soll, wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe. Die Braunschweiger Richter erkannten bei einem 30-Jährigen, der Singles über einen Profi-SMS-Chat abzockte, auf gewerbsmäßigen Betrug. Die Quittung: zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Die Mitangeklagten, die ihre Namen für Briefkastenfirmen der Hauptangeklagten hergegeben haben sollen, können auf Einstellung ihres Verfahrens gegen Geldauflagen oder Arbeitsleistungen hoffen. Darüber wollen Anklägerinnen, Verteidiger und Gericht nach Ostern per Absprache befinden. Die Kosten des Prozesses sind nicht absehbar.

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

Bewegung im Prozess gegen SMS Chat Betreiber

Posted by stucki On Februar - 23 - 2010

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei – Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten.

Zweieinhalb Jahre Haft für Betrug mit Flirt SMS

Posted by stucki On Februar - 13 - 2010

Weil er rund 190.000 Singles mit einer SMS Kontaktbörse betrogen hat, muss ein 30 Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Braunschweiger Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Der Schaden beträgt mehr als acht Millionen Euro.

Der Angeklagte hatte seinen Kunden in Inseraten vorgegaukelt, sie könnten per Kurzmitteilung Kontakt zu anderen Singles aufnehmen. Wer sich darauf einließ, zahlte 1,99 Euro pro SMS. Die Antworten auf Kurzmitteilungen kamen aber von speziell geschulten Mitarbeitern.

Wenigstens wurde er bestraft!

Lastschriften innerhalb 3 Jahre zurück buchen

Posted by stucki On Februar - 10 - 2010

Wie Akte2010 gestern Abend berichtete ist es möglich eine Lastschrift von unseriösen Abzockern innerhalb von 3 Jahren zurück zu buchen!

Das heißt die normalen 6 Wochen gelten in diesem Falle nicht.

Wer also schon vor einer längeren Zeit über’s Ohr gehauen worden ist, sofort eine Strafanzeige erstatten und das Geld von der Bank zurück buchen lassen.

Ein 31-Jähriger muss sich seit Donnerstag wegen Betrügereien mit dem von ihm betriebenen SMS-Kontaktservice vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Der Mann aus Seesen (Harz) soll Kunden vorgegaukelt haben, per Kurzmitteilung Kontakt zu anderen Singles herzustellen. Wer sich darauf einließ, zahlte 1,99 Euro pro SMS. Die Antworten sollen aber von Mitarbeitern des Angeklagten gekommen sein. Zum Prozessauftakt sagte der 31-Jährige, er sei sich keiner Schuld bewusst gewesen. Er wolle aber mithelfen, die enttäuschten Kunden zu entschädigen.

Der Gesamtschaden soll bei rund vier Millionen Euro liegen. Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Posted by stucki On Dezember - 23 - 2009

Liebe Leserinnen und Liebe Leser,

Es ist mal wieder so weit, die Geschenke sind gekauft und verpackt, der lang ersehnte Tag rückt immer näher!

Das ganze Telefon-Abzocke.de Team wünscht euch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, vorallem ein werbefreies!

Desweiteren wünschen wir euch einen guten Rutsch ins neue Jahr, auf das ihr Gesund und Munter bleibt!

Dubiose Rechnung für Sex-SMS aus Polen

Posted by stucki On November - 28 - 2009

Verbraucherzentrale rät von unbegründeten Zahlungen ab

Mehrere Verbraucher berichteten den Verbraucherschützern in den zurückliegenden Tagen, sie seien per SMS aufgefordert worden, mit dem Wort “go” zu antworten. Als sie der Aufforderung ahnungslos gefolgt waren, hätten sie die Nachricht: “Willkommen auf der Sex flatrate” erhalten und anschließend von Mobile Gateway Poland eine Rechnung in Höhe von 79 Euro zugesandt bekommen.

“Wenn Verbraucher willentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben, sind solche Forderungen unbegründet und sollten nicht bezahlt werden”, rät Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) den Betroffenen. Sicherheitshalber sollten diese noch einmal schriftlich und nachweisbar bestreiten, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Zusätzlich empfiehlt er die Formulierung im gleichen Schreiben: “Hilfsweise widerrufe ich einen Vertrag nach den Vorschriften des Fernabsatzgeschäftes und fechte ihn wegen arglistiger Täuschung an”.

Den Hinweis von Mobile Gateway Poland, bei Nichtzahlung ein Mahnverfahren einzuleiten, hält der Verbraucherschützer für einen puren Einschüchte-rungsversuch. Wenn der Anbieter dies wider Erwarten realisiere, könnten Verbraucher dann jedoch immer noch Widerspruch einlegen. In diesem Fall müsste das Unternehmen einem deutschen Gericht die geltend gemachte Forderung plausibel und nachvollziehbar darlegen – und das dürfte in den geschilderten Fällen schwer fallen.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg


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