Im sog. SMS-Chat-Prozess gegen insgesamt sechs Angeklagte, die seit mehr als 50 Verhandlungstagen in mittlerweile zwei getrennten Hauptverhandlungen im Landgericht Kiel auf der Anklagebank sitzen, hat es nun die erste Verfahrenseinstellung gegeben. Das Verfahren gegen einen von drei mutmasslichen “Strohmännern” wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Bandenbetrug wurde gegen die Zahlungsauflage von 2.000,- Euro an die Staatskasse und je 1.000,- Euro in jeweils zwei Raten an Naturschutzbund, Kinderschutzbund und Förderverein der Bewährungshilfe sowie der Auflage zur Ableistung von 200 Sozialstunden nach §153a Abs.2, Abs.1 StPO vorläufig eingestellt. Werden alle Auflagen bis Oktober 2010 erfüllt ist die Einstellung endgültig. Heiko H. hatte dazu bereits am Vormittag die ersten 2.000,- Euro an die Gerichtskasse eingezahlt. Die Einstellung erfolgt bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung, wenn und soweit die mutmaßliche Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Dies war bereits vor Monaten vom Gericht angeregt und seitens der 6. Großen Strafkammer nicht an eine Sacheinlassung geknüpft worden. In intensiven Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft, Kammer und der Verteidigerin Sabine U. Marx war man zu diesem Ergebnis gekommen. Auch für die anderen beiden, der Beihilfe angeklagten, mutmaßlichen “Strohmänner” steht eine Verfahrenseinstellung im Raum. Ihre Verfahren waren zuvor aus strafprozessrechtlichen Gründen abgetrennt worden.

Auch die Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten, Rainer Sawatzki und Mirko Heinzer werden vermutlich gegen Auflagen eingestellt, da sie vermutlich ebenfalls nur als Strohmänner agiert haben. Das Augenmerk richtet sich damit dann auf die als Hauptangeklagten Herren Heiko Ancker, Dirk von Wildenradt und Norman Worgall. Interessant sind in dem Zusammenhang die Kommentare zur Presseerklärung der Verteidiger von Heiko Hampfe.

Quelle und vollständiger Bericht: Kiel211vorab

Die Münchener Munich Line GmbH, einer der vielen Player in der dubiosen Gewinnspielszene, kassierte kürzlich vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung. Anlass war einer der vielen Gewinnspielanrufe, die bei der Kanzlei Richter Berlin Ende 2009 auf einer ganz bestimmten, unveröffentlichten Rufnummer einging.

“Frau Huber” von “Euro Glück Plus” war eine von vielen unerbetenen Gewinnspielanrufern Ende 2009, die meinte, versuchen zu müssen, die Kanzlei Richter Berlin mittels Kündigungsmasche über den Tisch zu ziehen. Da bei Geschäftsführer Herrn Vucak die Einsicht eher langsam zu reifen schien, ließ er auf Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen unerbetener und anonymer Telefonwerbung mitteilen, die Munich Line GmbH werde die geforderte strafbwehrte Unterlassungserklärung “in dieser Form” nicht abgeben und zog es vor, nicht weiter zu reagieren. Ach ja, großzügig teilte man mit, man habe die verwendeten Daten gelöscht. Auskunft über die Quelle der Daten? Fehlanzeige!

Nun denn, dann also zu Felde, d. h. zum LG München I. Dies erließ eine einstweilige Verfügung wegen unerbetener und anonymer Werbung.

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Richter

LKA warnt vor Betrug mit SMS Vertrag

Verfasst von stucki Mai - 9 - 20101 COMMENT

Mit einer neuen Betrugsmasche versuchen derzeit Straftäter Handynutzer um ihr Geld zu bringen.

In Bayern wurden seit Anfang April bereits sieben Fälle bekannt, bei denen nichts ahnende Benutzer von Mobiltelefonen eine SMS erhielten, in der ihnen ein angeblicher Bekannter seine neue Handynummer mitteilte. Wenn die Opfer dann diese Nummer anrufen oder zurückschreiben, erhalten sie umgehend eine Rechnung aus London, in der die Zahlung von 79.—Euro gefordert wird. Angeblich hätten sie an einem Erotik-Chat teilgenommen. Bisher zeigten Geschädigte aus Nürnberg, München und den Landkreisen Freyung-Grafenau, Weiden, Bad Kissingen, Weißenburg-Gunzenhausen und Kulmbach diese Vorgehensweise bei der Polizei an. Jedoch ist davon auszugehen, dass viel mehr Handynutzer diese SMS bekamen und möglicherweise sogar bezahlten.

Gegen die Verantwortlichen der Rechnung stellenden Firma laufen nun die Ermittlungen.
Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) rät beim Erhalt derartiger SMS oder Mitteilungen:

Sollten Sie die o.g. SMS bekommen und die Rechnung bereits bezahlt haben, erstatten Sie bei ihrer zuständigen Polizeiinspektion Anzeige.
Antworten Sie nicht auf SMS, deren Absender Ihnen nicht bekannt ist.
Beweissicherung: Alles, was Sie haben, aufbewahren. Schriftstücke/Rechnungen/Mahnungen etc. nicht wegwerfen. SMS am Handy aufbewahren und nicht löschen!
Falls nicht vorhanden: Einzelverbindungsnachweis vom Telefonprovider anfordern.
Falls Sie zu der fraglichen Zeit nachweislich keinerlei Gespräch geführt haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Anbieter muss Ihnen dann die Inanspruchnahme des Dienstes nachweisen. Das wird ihm regelmäßig nicht gelingen.

Quelle: Landeskriminalamt Bayern

Vorsicht fast 400 Euro für einen Download

Verfasst von stucki Mai - 5 - 20101 COMMENT

Das Angebot: Es gibt zwei Handys der Marke Nokia 5230 mit Navi-Funktion kostenlos, dazu ein Gesprächsguthaben in Höhe von 50 Euro und einen Vertrag mit einer effektiven Grundgebühr, wie der Anbieter schreibt, in Höhe von 2,79 Euro im Monat. Die monatliche Grundgebühr ist zwar deutlich höher, dafür bekommt A. aber Freiminuten und freie SMS, die sie über den Monat verbrauchen kann.

Die beiden Smartphones sind als Internethandys ausgelegt. Den gesamten Funktionsumfang kann Andrea nur sinnvoll nutzen, wenn die Handys eine Online-Verbindung aufbauen. Und genau hier versteckt sich die Kostenfalle: Der von HandyHandy vermittelte und von Talkline angebotene Vertrag verursacht Online-Kosten, die bis zum 100fachen höher liegen, als bei günstigen Alternativ-Anbietern. So kommt es, dass das einfache Softwareupdate eines gerade gelieferten Handys mit Verbindungskosten in Höhe von knapp 400 Euro zu Buche schlägt.


Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Offenburg jetzt Betrugsanklage gegen die Lahrer Versandunternehmer Rolf und Dirk Oberle erstattet. Sie sollen mit Gewinnversprechen und Telefonabzocke über 0190er-Nummern Millionen abkassiert haben.

Die Ortenau war über Jahre so etwas wie das El Dorado der Gewinnspiel-Szene. Die ODD in Schutterwald, die MCD in Offenburg und die Oberle AG – alle drei mit Dutzenden von Tochterfirmen – haben offensichtlich bundesweit Millionen von Verbraucher über den Tisch gezogen und satte Gewinne gescheffelt Die juristische Aufarbeitung wird vermutlich noch Jahre in Anspruch nehmen.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Roland Stumpp auf Anfrage der Mittelbadischen Presse bestätigt, sind die Ermittlungen gegen Vater und Sohn Oberle nach rund vier Jahren abgeschlossen. Die Aktenberge liegen jetzt bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg.

Angeklagt sind die beiden Versandunternehmer unter dem Verdacht des »gemeinschaftlich verübten Betrugs in 14 Fällen«. Es geht um 14 Tatkomplexe des immer gleichen Strickmusters im Zeitraum zwischen Ende November 2001 und Mitte 2002. Wie der Chef der Offenburger Staatsanwaltschaft erläutert, erhielten in diesem Zeitraum eine sechsstellige Zahl von Empfängern in Deutschland sogenannte Mailings mit einer Gewinnbenachrichtigung und dem Hinweis, sich sofort telefonisch zu melden.

Wer in der Hoffnung auf den Geldsegen die 0190er-Mehrwertnummer wählte, wurde in der Warteschleife von einem Sprachcomputer »ausgehungert«. Die Kosten pro Minute von rund zwei Euro summierten sich durchschnittlich auf etwa acht Euro pro Gespräch
Stumpp: »Tatsächlich wurde in keinem einzigen Fall ein Gewinn ausbezahlt.« Trotz des vergleichsweise niedrigen Schadens im Einzelfall hat die Ermittlungsgruppe der Landespolizeidirektion Freiburg errechnet, dass allein in dem angeklagten Zeitraum von rund sieben Monaten 3,5 Millionen Euro Erlös erzielt wurden.

Quelle und vollständiger Bericht: Baden Online

In der heutigen Sendung von Frontal wird das Thema Telefonabzocke behandelt. Gerade in den letzten Monaten wurde immer dreister mit kriminellen Methoden agiert. Daran hatten auch die Veröffentlichungen zum Wiener Karussell nichts viel geändert. Erst durch die Razzien von Polizei und Staatsanwaltschaften bei diversen Call-Centern und deren Betreibern kam Unruhe in der Branche auf. Ein Vorgeschmack auf den Inhalt der Sendung findet man bereits auf der Webseite des ZDF.

Betrüger am Telefon locken ihre Opfer seit Jahren immer wieder in die gleiche Falle – und die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde schaut meist tatenlos zu oder reagiert zu spät, kritisieren Verbraucherschutzverbände. Nach Frontal21-Recherchen sind es auch fast immer die gleichen Täter, die arglose Verbraucher mit falschen Gewinnversprechen abkassieren.

Eine Masche unter vielen: Die Telefonbetrüger rufen wahllos hunderte oder tausende Bürger an und locken mit Gewinnversprechen in Form von Luxusautos, einer Traumreise oder Bargeld zum Rückruf teurer 0900-Nummern. Die Täter verdienen mit jedem Anruf. Versprochene Gewinne existieren nicht.

Dariusz Kogut vom Verbraucherschutzverein Antispam e.V. verfolgt seit Jahren das Treiben der Abzocker am Telefon. Es seien meist Wiederholungstäter, so Kogut. Wird ihre Betrugsmasche entdeckt, tauchten sie unter anderen Namen und Firmenbezeichnungen wieder auf. Zu befürchten hätten sie wenig. “Es wird insbesondere von den Behörden, den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu wenig unternommen”, beklagt Kogut deutsche Verhältnisse. In Österreich oder Großbritannien würden Behörden Gewinnspielbetrügern wesentlich rigoroser das Handwerk legen.

Verbraucherschützer kritisieren vor allem die Bundesnetzagentur. Sie ist Hüterin über alle 0900-Nummern, die von den Betrügern als teure Abzocknummern benutzt werden. Die Behörde könne durchaus Telefonkunden vor Betrug schützen.

Auch ganze Ketten von Abzockerfirmen, die mit Briefsendungen, Prospekten, Internetportalen und eigenem Inkasso arbeiten und per Telefon ihre Dienste anbieten, bleiben meist unbehelligt. Eine von wenigen Ausnahmen: Nach über dreijähriger Ermittlung konnte die Staatsanwaltschaft Osnabrück in diesem Jahr einen seltenen Erfolg melden. Nach Anzeige durch einen Polizeibeamten im Jahr 2006 wurde schließlich ein Abzockerring unschädlich gemacht und die Betrüger konnten angeklagt werden.

Alexander Retemeyer von der Osnabrücker Staatsanwaltschaft nennt Zwänge der Strafverfolger: Im Einzelfall sei die Schadenssumme als Anreiz zur Verfolgung oft gering. Viele tausend Geschädigte seien außerdem schwer zu ermitteln, und es sei technisch kompliziert, den oft international operierenden Tätern auf die Schliche zu kommen. Im Osnabrücker Fall halfen die Verbraucher mit. “Glücklicherweise hatte es zahlreiche Beschwerden von Kunden gegeben”.

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF – Frontal21

Momentan machen wieder unseriöse Gewinnspielanrufe die Runde. Das Telefon klingelt, das Display zeigt die 00892000000 als Anrufer. Wenn man das Gespräch entgegen nimmt legt die Dame (Tonband) gleich fleißig los. Man sollte sich doch für die 52 Gewinnspiele eintragen lassen zum Preis von 9,99€, das Geld würde auch gleich auf der Telefonrechnung abgezogen werden. Um sich für die 52 Gewinnspiele anzumelden, solle man die “5 und dann die 2″ auf dem Telefon drücken. Eine echte Schweinerei.

Ich bitte euch bei Anrufen dieser Art sofort den Hörer aufzulegen und die Nummer der Bundesnetzagentur zu melden.

Zahlung verweigern – Werbeanrufe der Verbraucherzentrale melden!

Vorsicht bei Werbeanrufen, denn in der Regel folgen solchen unzulässigen Telefonaten Rechnungen bzw. Inkassoforderungen, wie die zurzeit kursierenden Mahnschreiben der Media Inkassomanagement AG aus Berlin zeigen. Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu zahlen und die Forderung per Einwurfeinschreiben zu bestreiten und zurückzuweisen.

Wer den Kampf gegen verbotene Telefonwerbung aktiv unterstützen will, kann solche Werbeanrufe dokumentieren und sich an der Online-Umfrage* der Verbraucherzentrale beteiligen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de. Zusätzlich liegen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Beschwerdekärtchen bereit, in denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Jede einzelne Beschwerde wird anonymisiert erfasst und ausgewertet.

Die Media Inkassomanagement AG macht aktuell Forderungen in Höhe von 107,90 Euro für angebliche telefonische Anmeldungen bei “TOP 200 Gewinnspiele und Millionenrente” und “Die Gewinnbörse” von der Firma DEM Marketing geltend.
Bei Nichtzahlung droht das Inkassobüro u. a. mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich von solchen leeren Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und nicht aus Angst oder Unkenntnis zu zahlen. Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss nicht zahlen. Dass eine Forderung besteht, muss das Inkassounternehmen beweisen. Keinesfalls sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, weil man sich dabei vertraglich zu dieser Zahlung verpflichtet, unabhängig von deren Berechtigung.

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale ist das Inkassobüro nicht beim zuständigen Kammergericht Berlin zugelassen, sondern laut Briefkopf beim Registergericht im schweizerischen Baar, Kanton Zug. Einige als Internetabzocker bekannte Firmen haben bzw. hatten dort ihren Sitz (z. B. probenverzeichnis.com, probenmax.net.). Die Schreiben der Media Inkassomanagement AG sind zudem fast wortgleich mit vielfach versandten Mahnschreiben der Firma PROINKASSO aus Neu-Isenburg Anfang dieses Jahres.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Eigentlich sind Werbeanrufe verboten, doch Callcenter haben Wege gefunden, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. Ruhe vor Werbeanrufen? Für ca. 100 € pro Jahr kann man das haben. Aber wer steckt dahinter?

Die Anrufer arbeiten mit den gleichen Methoden wie die, vor denen sie schützen wollen. Vor allem ältere Menschen werden als Kunden angeworben. Kurz darauf folgen hohe Rechnungen.

Hinter „Verbraucherschutz 24“ steckt die Potsdamer Firma “in.tello”. Gegen diese hat die Verbraucherzentrale nach einer erfolglosen Abmahnung nun Klage eingereicht. “in.tello” ist ein großes Call-Center-Unternehmen, das für viele Auftraggeber tätig ist: darunter Telekommunikationsanbieter, Energieversorger, Versicherungen. …

Quelle und vollständiger Bericht plus Video: rbb-online

Lästige Telefonanrufe sind noch das Harmlosere. Tausende Euro, die vom Konto abgebucht werden, weil Betrüger einem am Telefon Verträge unterjubeln, sind da weitaus schlimmer. Um beides ging es bei einem Gespräch zwischen Betroffenen und Mitgliedern des Bundestags in der Verbraucherzentrale in Trier.

„Das sind richtige Halunken“, schimpft eine Frau am Freitagvormittag. Sie war eine der Betroffenen, die die Verbraucherzentrale Trier zum Gespräch eingeladen hatte. Mit dabei waren Patrick Schnieder (CDU), Bernhard Kaster (CDU) und Manfred Nink (SPD), allesamt für die Region im Bundestag. Ziel des Gespräches war ein Austausch zum Thema Abzocke am Telefon und ein Aufruf an die Politik, das Gesetz zum Verbot unerlaubter Telefonwerbung vom vergangenen Jahr nachzubessern.

„Besonders ältere Menschen sind betroffen“, sagte Renate Schröder von der Verbraucherzentrale, „die sind gut tagsüber erreichbar und freundlich am Telefon.“ Gerade das werde ihnen aber zum Verhängnis. Die Zahl der Beschwerden bei der Verbraucherzentrale habe sich seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt (der TV berichtete).

Die Betrogenen haben nur im Nachhinein die Möglichkeit zu reagieren – und auch das oftmals nur theoretisch, wie ein Betroffener erzählt. Erst nach einem halben Jahr habe die Kriminalpolizei herausgefunden, welche Firma bei seiner Schwägerin Geld vom Konto abgebucht hatte.

Auch den drei Bundestagsabgeordneten ist das Thema nicht fremd. „Wir müssen unterscheiden zwischen der Belästigung und dem kriminellen Bereich. Das ist kein Spaß mehr“, sagte Patrick Schnieder. Das Problem sei, dass es oftmals keine Möglichkeit gebe, die Quelle der Anrufe nachzuverfolgen.

„Wir müssen versuchen, die technischen Möglichkeiten in den Griff zu bekommen, sagte sein Kollege Nink.

Renate Schröder forderte die Politiker auf, die Gesetzeslage noch einmal zu überdenken. „Der Verbraucher kann nur reagieren“, sagt sie, „es müsste einen Schutz im Vorhinein geben. Etwa, dass ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn er unterschrieben wird.“

Bernhard Kaster nannte die Abzock-Masche „widerlich“. „Es ist richtig, dass Sie sich wehren“, sagte er den Betroffenen, mahnte aber auch zu einem bewussteren Umgang mit den eigenen Daten. Kaster: „Bei dem Gesetz muss noch mal nachgelegt werden.“

Quelle und vollständiger Bericht: Volksfreund


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